Autor:innenhinweise
So schreiben Sie für den zurecht.blog.
Unsere Idee
Der zurecht.blog bietet Raum für fundierte Analysen, unterschiedliche Perspektiven und den fachlichen Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis. Die Beiträge ordnen aktuelle Entwicklungen ein, stoßen Debatten an und verorten arbeits- und sozialrechtliche Fragestellungen in einen größeren gesellschaftlichen Zusammenhang. Dabei verbinden die Beiträge fachliche Tiefe mit einer klaren und verständlichen Sprache.
Wenn Sie einen Beitrag einreichen möchten, geben Ihnen die folgenden Hinweise Orientierung bei der Erstellung. Sie schaffen Transparenz über den Einreichungs- und Redaktionsprozess und erleichtern die Zusammenarbeit mit der Redaktion.
Weitere Informationen zum Profil des zurecht.blogs sowie den Menschen hinter dem Blog finden Sie auf der Seite "Über uns".
Autor:innenhinweise
Die Hinweise für Autor:innen sind hier sowie über den Downloadbereich abrufbar.
Creative Common Lizenz
Alle Beiträge auf dem zurecht.blog werden unter einer CC BY-SA 4.0-Lizenz veröffentlicht.
Diese erlaubt es, das Werk in jedem Medium und Format zu verbreiten, neu zu kombinieren, anzupassen und darauf aufzubauen, auch für kommerzielle Zwecke, solange die:der ursprüngliche Urheber:in genannt und das abgeleitete Werk unter denselben Bedingungen lizenziert wird. Sie verbietet zudem das Hinzufügen von Einschränkungen, die die Nutzung des Werks durch andere einschränken würden.
Mit Einreichung eines Beitrags für den zurecht.blog erklären Sie sich damit einverstanden.
Einreichung
Ein Artikel oder Abstract kann als Word-Dokument an zurecht-blog@boeckler.de bzw. die jeweilige Kontaktperson aus der Redaktion gesendet werden.
