Abstract
Die von der Bundesregierung eingesetzte „Alterssicherungskommission“ will die umlagefinanzierte gesetzliche Rente mit einer obligatorischen kapitalgedeckten Komponente ergänzen. Nach der Einführung der „Riester-Rente“ im Jahr 2001 soll damit die Kapitaldeckung und Privatisierung des Alterssicherungssystems noch weiter ausgebaut werden. Dabei sind kapitalgedeckte Renten ökonomisch problematisch und keineswegs ein Allheilmittel für die Alterssicherung.
Die Empfehlung zur Ausweitung der Kapitaldeckung
Die Empfehlung der „Alterssicherungskommission“ steht im Kontext mit dem heutigen Netto-Rentenniveau von 48 %. Das hier schon viel zu geringe Niveau wird aber nur noch bis 2031 garantiert. Danach wird das Niveau der gesetzlichen Rente schrittweise weiter sinken. Der Rückgang, so die ökonomisch naive Vorstellung, soll dann durch die neu eingeführte „Kapitalrente“ ausgeglichen werden, sodass „längerfristig das Rentenniveau in der ersten Säule wieder spürbar ansteigt“. So steht es auf Seite 60 in den Empfehlungen der Alterssicherungskommission.
Empfohlen wird dazu ein paritätisch finanzierter zusätzlicher Beitragssatz von 2 % mit schrittweiser Einführung. So könnten zukünftig rund 30 Mrd. Euro auf den Kapitalmärkten angelegt werden. In ihrer Empfehlung 27 schreibt die „Alterssicherungskommission“: „Die Kommission empfiehlt eine Stärkung kapitalgedeckter Elemente in der Alterssicherung. Sie sieht darin einen wichtigen Schritt, um das Gesamtversorgungsniveau für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland nicht nur zu stabilisieren, sondern mittelfristig deutlich zu erhöhen.“
Und wie soll das gehen? Hier empfiehlt die Kommission „die Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Rentenkomponente im Rahmen der GRV (gesetzliche Kapitalrente). Dazu sollen individuelle Kapitalkonten für die Beitragszahlenden eingerichtet werden. (…) Die Beiträge sollen nach schwedischem Vorbild zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden.“
Zur Umsetzung empfiehlt die „Alterssicherungskommission“: „Für die Kapitalanlage soll ein öffentlicher, international wettbewerbsfähiger Fonds (wie z. B. der Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung – KENFO) etabliert werden. Wer nicht in diesen öffentlichen Fonds einzahlen will, soll aus einer möglichst begrenzten Anzahl zertifizierter Anlagefonds weiterer Anbieter auswählen können, die denselben strengen Kriterien unterliegen müssen. Die Kapitalrente ergänzt das Umlageverfahren und erwirtschaftet Erträge, die weniger abhängig von der Bevölkerungsentwicklung in Deutschland sind. (…) Die Kapitalanlage soll professionell erfolgen und langfristig orientiert sein. Das Kapital muss möglichst breit gestreut angelegt werden, um die Ertragsrisiken einzelner Anlagen, Anlageklassen, Branchen oder Länder auszugleichen. Das verbleibende Risiko langfristiger Schwankungen der globalen Kapitalmärkte ist beim langfristigen Anlagehorizont für die Alterssicherung begrenzt. Im Vordergrund sollen die Renditeorientierung und die Chancen einer höheren Alterssicherung stehen. (…) Die kapitalgedeckten sollen zusammen mit den umlagefinanzierten Leistungen als lebenslange Rente ausgezahlt werden, um einen hohen Grad an Konformität mit dem bestehenden System zu schaffen. (…) Die Erhebung von Beiträgen in der Kapitalrente sollte zügig eingeleitet werden, idealerweise ab 2028, damit sie die umlagefinanzierten Renten der GRV unter Nutzung von Zinseszinseffekten möglichst schnell wirksam ergänzen kann.“
Zu der gesamten ökonomischen Ableitung der Kapitalrente findet man in den Empfehlungen der „Alterssicherungskommission“ rein gar nichts. Auch konkrete Berechnungen zu den Wirkungen und Aussagen zu den Risiken gibt es nicht. Das ist für eine wissenschaftliche Ausarbeitung, die solch weitreichende Folgen haben wird, völlig inakzeptabel. Dabei gibt es etliche Argumente, die gegen eine Kapitaldeckung bei der Rente sprechen.
Wachstumsbremse
Das gewerkschaftsnahe Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) und das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) kommen in einer Untersuchung zu dem Ergebnis, dass der Aufbau eines Kapitalstocks auf absehbare Zeit ineffizient sei (siehe hier).
Ein Fonds am Aktienmarkt muss erst einmal mühsam aufgefüllt werden, bevor man Erträge auszahlen kann. Ein aus Beiträgen gespeister Kapitalstock ist deshalb ungeeignet, schnell Entlastung für die Rentenversicherung zu bringen. Anders als beim Umlageverfahren werden die Beiträge für den Aufbau des Kapitalstocks für längere Zeit dem Wirtschaftskreislauf entzogen, weil sie überwiegend an den internationalen Kapitalmärkten angelegt sind. Dies führt – so das IMK und das WSI – zu einem Rückgang des Wachstums um einen Prozentpunkt und in Folge zu einem Verlust von 250.000 Arbeitsplätzen.
Missachtung ökonomischer Gesetze
Natürlich ist es möglich, dass einzelne Fonds auch wirtschaftlich erfolgreich abschneiden können. Das geht aber nicht, wenn sich alle über Fonds reicher machen wollen, wie im Folgenden gezeigt wird.
Wir erinnern uns an den Gau auf den internationalen Finanzmärkten ab 2007 mit den verheerenden Folgen für die Wirtschaft und insbesondere für die kapitalgedeckte Rentensysteme (siehe hier).
In den USA haben die Rentnerinnen und Rentner mit ihren kapitalgedeckten Pensionsfonds viel und manche sogar alles verloren. Nach Berechnungen des Center for Retirement Research at Boston College verloren amerikanische Haushalte zwischen Oktober 2007 und Oktober 2008 rund zwei Billionen US-Dollar auf privaten Altersvorsorgekonten (siehe hier).
Die Protagonisten der kapitalgedeckten Rente haben offensichtlich auch das schon in den 1950er Jahren formulierte Theorem des Soziologen und Nationalökonomen Gerhard Mackenroth nicht verstanden. Danach kann jede Rente immer nur in dem Jahr als Wertschöpfung (Volkseinkommen) erarbeitet werden, in dem sie zur Auszahlung kommt. In der damaligen Debatte über die zukünftige Finanzierung der Rente stellte Mackenroth 1952 Folgendes klar:
»„Nun gilt der einfache und klare Satz, daß aller Sozialaufwand immer aus dem Volkseinkommen der laufenden Periode gedeckt werden muß. Es gibt keine andere Quelle und hat nie eine andere Quelle gegeben, aus der Sozialaufwand fließen könnte, es gibt keine Ansammlung von Fonds, keine Übertragung von Einkommensteilen von Periode zu Periode, kein ‚Sparen‘ im privatwirtschaftlichen Sinne – es gibt gar nichts anderes als das laufende Volkseinkommen als Quelle für den Sozialaufwand“«
Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es zur Anwendung eines Umlage- oder Kapitaldeckungsverfahrens kommt und auch eine offene Volkswirtschaft mit Exporten und Importen ist hier inhärenter Bestandteil des arbeitsteilig erwirtschafteten Volkseinkommens. Dies besteht gesamtwirtschaftlich immer nur aus Arbeitseinkommen und Mehrwert als Zins, Grundrente und Gewinn (ausführlicher dazu siehe hier).
Es gibt nichts anderes und der Mehrwert entsteht nur deshalb, weil der Arbeiter mit seinem Arbeitseinkommen nie den vollen Wert seiner Arbeit erhält. Das hat uns der herausragende liberale schottische Ökonom Adam Smith in seinem epochalen Werk der „Wohlstand der Nationen“ schon im Jahr 1776 ins Stammbuch geschrieben: Es ist nur eine „Selbstverständlichkeit“, dass die Quelle allen Reichtums nur menschliche Arbeit und nicht der Handel ist, wie es die Merkantilisten behauptet haben und auch nicht die Natur, wie es die Theorie der Physiokraten lehrte.
Die entscheidenden Größen für die Bewältigung einer demografischen Veränderung sind demnach die Produktivitätsentwicklung, eine Reduzierung der Arbeitslosigkeit und eine wachsende Erwerbsbeteiligung.
Wer glaubt, alle Versicherten aller Generationen könnten genügend Deckungskapital ansammeln, um sich so privat ausreichend fürs Alter zu versichern, der irrt sich. Selbst wenn man als Prämisse unterstellt, alle könnten fürs Alter durch ein individuelles Sparen vorsorgen – was realiter den meisten abhängig Beschäftigten auf Grund ihrer nur geringen Einkommen aus Arbeit schon nicht gelingt – so bliebe dies Sparen aus makroökonomischer Sicht lediglich ein Nullsummenspiel. Wenn alle sparen, hat keiner mehr.
Sparen ist eine Gläubiger-Schuldner-Beziehung
Denn hinter dem Sparen steckt immer eine Gläubiger-Schuldner-Beziehung. So wie sich nur jemand verschulden kann, wenn er einen Gläubiger findet, kann auch nur derjenige Geld anlegen und ein Vermögen bilden (Sparen), der einen Schuldner bzw. Investor findet. Die Erträgnisse aus den akkumulierten Vermögen (wie Zinsen und Dividenden), die den Sparern zufließen, müssen von den ökonomisch Aktiven erwirtschaftet werden und sind Teile des laufenden Volkseinkommens.
An Börsen oder Anleihenmärkten entstehen folglich auch keine Wertzuwächse. Das ökonomische Gesetz spricht leider dagegen: Geld vermehrt kein Geld, und es „arbeitet“ auch nicht, es muss zur Vermehrung immer einen realwirtschaftlichen Produktionsprozess durchlaufen. Werte entstehen deshalb nur in der Produktion und nicht in der ökonomischen Zirkulationssphäre und auch nicht auf den Kapitalmärkten.
Wenn hier ein Anleger und Spekulant etwas gewinnt, so muss es immer einen geben, der diesen Gewinn mit einem Verlust bezahlt. Es werden hier Werte nur umverteilt. An dieser Umverteilung mit eigenem Vorteil, so schlägt es die „Alterssicherungskommission“ vor, soll jetzt aber die deutsche Rente genesen. Das kann nicht funktionieren.
Der Ökonom Stefan Welzk schrieb (siehe hier): „Als volkswirtschaftliche Lösungsstrategie für das Problem der Versorgung einer alternden Bevölkerung ist eine von fast allen betriebene kapitalgedeckte Altersvorsorge deshalb schlicht unsinnig. Ein Verhalten, das für den Einzelnen sinnvoll ist, kann eben für die Gesamtheit oder die Volkswirtschaft sinnlos oder gar schädlich sein“ (hier gilt die „einzelwirtschaftliche Rationalitätsfalle“, d.V.). Eine allgemeine kapitalgedeckte Privatvorsorge zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen des demografischen Alterungsprozesses ist wirkungslos (...). Volkswirtschaftlich bringt sie keinen Wohlstandszuwachs gegenüber einem beitragsfinanzierten Rentensystem. Sie bewirkt freilich eine Umverteilung des Volkseinkommens zu Gunsten der Gewinne und zu Lasten der Löhne sowie krass auseinanderklaffende Alterseinkommen.“
Ergänzend stellte die Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik fest, „dass sich zwar unter den Bedingungen globalisierter Wirtschaften aus dem Kapitaldeckungsverfahren die grundsätzliche Möglichkeit einer zeitlichen und/oder räumlichen Entkopplung von Produktion und Verbrauch ergibt, da über einen erhöhten Außenbeitrag heute Ansprüche gegenüber dem Ausland erworben werden, die erst morgen eingelöst zu werden brauchen. Allerdings handelt es sich hierbei um keine dauerhafte Abkopplung. Eine Volkswirtschaft kann und wird nicht dauerhaft von anderen alimentiert werden. Langfristig bleibt für die Rentenproblematik entscheidend, welchen Umfang an Gütern und Dienstleistungen eine Volkswirtschaft heute und in Zukunft hervorbringen kann (siehe hier, S. 75 f.).“
Fazit
Hieraus folgt in Conclusio, dass die Rentenfrage letztlich nichts Anderes ist als eine gesamtwirtschaftliche Verteilungsfrage des jeweils pro Jahr realisierten Volkseinkommens. Da sich dies unter Berücksichtigung von Querverteilungsproblemen zwischen Kapital und Arbeit funktional immer auf eine Lohn- und Mehrwertquote aufteilt, stellt sich lediglich die Frage, ob die zukünftige Rentenfinanzierung zu einer Erhöhung oder Senkung der Lohnquote führt oder führen soll. Die Empfehlung der „Alterssicherungskommission“ ist hier unmissverständlich: Natürlich zu einer Senkung und damit zu einer Erhöhung der Mehrwertquote und die kapitalhörige schwarzrote Koalition folgt wohl demnächst dieser Empfehlung.
Quellen
Zitiervorschlag
Bontrup, Heinz-J.: Die Tücken der kapitalgedeckten Renten, zurecht.blog, 2.10.2026, https://zurecht.blog/beitraege/die-tuecken-der-kapitalgedecken-renten.
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